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Fragen von A-Z

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1. Änderung des Programmes

Falls erforderlich (z.B. Änderung der Witterung...) kann das Team des Allgemeinen Hochschulsports oder auch der Kursleiter/Führer das Tourenziel bzw. den Kursort (aus organisatorischen Gründen notfalls auch ohne Rücksprache mit den Teilnehmern!) kurzfristig ändern, bzw. die Veranstaltung frühzeitig abbrechen. Sollte der Kursort aus o.g. Gründen kurzfristig geändert werden, können sich die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung auch erheblich verändern.

Im Falle des Totalausfalls eines Kurses auf Grund ungünstiger Wetterbedingungen, werden die Kursgebühren komplett erstattet. Ein Teilausfall begründet kein Recht zur Rückerstattung,  Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.

Ausnahme: Siehe Rücktritt.

 

2. Anfahrt

Es werden Pkws von Kursteilnehmern oder Kleinbusse der Universität benutzt. Ob die Fahrtkosten im Kurspreis eingeschlossen sind, steht in der Kursausschreibung. Sollte private PKW genutzt werden, werden die Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale von 20 Cent pro Kilometer berechnet. Hiermit soll sichergestellt werden, dass nicht nur die Benzinkosten abgedeckt werden, sondern auch die Kosten, die ein PKW insgesamt pro Kilometer verursacht.

Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Baden-Württemberg und die Universität Freiburg übernehmen für Schäden keine Haftung. Sollten die Teilnehmer (TN) keine Fahrgelegenheit haben und eine Anfahrt mit ÖPNV nicht möglich sein, muss von den TN ein Leihwagen in Eigenregie gemietet werden.

 

3. Anmeldung / Abmeldung

Falls nicht anders angegeben erfolgt die Anmeldung zu unseren Kursen immer online. Nur auch tatsächlich angemeldete Personen dürfen an den Veranstaltungen teilnehmen. Ersatzteilnehmer für verhinderte angemeldete Teilnehmer müssen dies unbedingt dem Hochschulsportbüro der Universität Freiburg (Tel. 0761-2034513) rechtzeitig mitteilen und genehmigen lassen. Ansonsten kann der jeweilige Ersatzteilnehmer nicht mitkommen (versicherungsrechtliche Gründe!).

 

4. Ausbilderteam (Qualifikation)

Voraussetzung zur Leitung sämtlicher Kurse im Angebot des Allgemeinen Hochschulsports  ist eine entsprechende Schulung und Erfahrung in der betreffenden Sportart, was durch eine anerkannte qualifizierte Ausbildung bzw. durch langjährige Erfahrungen nachgewiesen werden muss.

Der Allgemeine Hochschulsport bildet seine Kursleiter laufend in der jeweiligen fachlichen Disziplin sowie im Bereich 1. Hilfe fort.

Wir sind ständig auf der Suche nach qualifizierten Kursleitern für die verschiedenen Sportarten. Solltet Ihr Interesse an einer Kursleitertätigkeit im Bereich Natursport haben wendet Euch an dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de

 

5. Ausschluss von Teilnehmern

Aus Sicherheitsgründen sind Kursleiter/Führer bei der Feststellung von Mängeln (Ausrüstung, Qualifikation, ...) berechtigt, Teilnehmer auszuschließen. Dies gilt auch, wenn eine Person nicht auf der Teilnehmerliste steht.

 

6. Materialausleihe

Ein Materialverleih außerhalb der gebuchten Kurse ist bis auf weiteres nicht mehr möglich.

 

8. Mindestteilnehmerzahl

Für alle Natursportkurse existieren bestimmte Mindensteilnehmerzahlen. Sollten nicht genug Anmeldungen vorhanden sein, kann der betroffene Kurs abgesagt werden.

 

9. Kosten

Welche Kosten im Kurspreis enthalten ist, kann der Kursausschreibung entnommen werden. 

Die Kursgebühren werden i.d.R. kurz nach dem durchgeführten Kurs vom angegebenen Konto abgebucht. In Ausnahmefällen kann die Kursgebühr auch kurz nach Anmeldung abgebucht werden. Im Falle einer solchen Ausnahme werden die Kursteilnehmer darüber im Vorfeld benachrichtigt.

 

10. Rücktritt

Rücktrittsbedingungen im Bereich Natursport

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Für den Bereich Natursport an

dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de

Innerhalb der ersten Woche nach Anmeldung ist der Rücktritt kostenfrei.

Mit Ablauf der ersten Woche nach Anmeldung fallen die folgenden Stornogebühren an:

-     25 % der Kursgebühr bei Rücktritt  bis 6 Wochen vor Kursbeginn
-     50 % der Kursgebühr bei Rücktritt von 6 bis 3 Wochen vor Kursbeginn
-     75 % der Kursgebühr bei Rücktritt von 3 bis 1 Woche vor Kursbeginn
-     100 % der Kursgebühr bei Rücktritt weniger als 1 Woche vor Kursbeginn

 

  • Die Stornogebühr ist auch bei Verletzung oder Krankheit fällig.
  • Die Stornogebühr entfällt, wenn bis Kursbeginn alle Kursplätze belegt werden konnten oder vom Zurücktretenden zum Zeitpunkt des Rücktritts ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  • Bei Stornierungen in den letzten 48 Stunden vor Kursbeginn, kann aus organisatorischen Gründen i.d.R. kein Ersatzteilnehmer mehr nachrücken. Daher sind in diesem Fall die vollen Kursgebühren zu entrichten.
  • Bei jeder Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5 fällig.
  • Im Falle des Totalausfalls eines Kurses auf Grund ungünstiger Wetterbedingungen, werden die Kursgebühren komplett erstattet. Bei einem Teilausfall werden die Kursgebühren anteilig erstattet.  Ein Teilausfall begründet kein Recht zur Rückerstattung,  Rücktritt oder zu Schadensersatzforderungen

 

11. Technische Schwierigkeiten/ Konditionelle Voraussetzungen

Hinweise bzgl. der Kursvoraussetzungen technischer und gegebenfalls konditioneller Art findet ihr in der Kursbeschreibung unter "Voraussetzungen". Bei Unsicherheiten diesbezüglich wendet Euch an die Kursleiter oder an das AHS-Büro.

 

12. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Natursport-Kursen des Hochschulsports sind Studenten und Mitarbeiter der Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg sowie Studenten der Evangelischen- und Katholischen Fachhochschule und der Hochschule für Musik.

Studierende anderer Universitäten können, sofern kurz vor Kursbeginn noch Plätze frei sind, an den Natursportkursen des Freiburger Hochschulsports teilnehmen. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt in diesem Fall nicht online, sondern per E-Mail (oder persönlich) an dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de . Dabei müssen Name/Adresse/Tel/E-Mail und Bankverbindung angegeben werden. Die Kursgebühr wird nach Ablauf des Kurses per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

13. Unfallmeldung

Bei einem Unfall während der Sportausübung im AHS besteht Meldepflicht innerhalb von drei Tagen. Der Antrag ist einfach und vollständig ausgefüllt beim Hochschulsport bzw. bei der Pädagogischen Hochschule, Fach Sport und Sportpädagogik, einzureichen, insbesondere darf die Angabe eines Unfallzeugen (in der Regel Lehrkraft/Übungsleiter) nicht fehlen. Formulare sind im Hochschulsportbüro der Universität und der PH, für Studierende der Fachhochschulen bzw. der Staatlichen Hochschule für Musik im jeweiligen Studierendensekretariat erhältlich.

 

14. Versicherungsschutz und Haftung

Alle eingeschriebenen Studierenden sind gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, versichert, soweit sie an offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes teilnehmen. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings auf die Kurs-/Trainingszeiten beschränkt. Abseits der Kurszeiten, z.B. während der Freizeit auf Ausfahrten, besteht kein gesonderter Versicherungsschutz..

Allen Teilnehmern am AHS wird zusätzlich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, daß bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.

Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen. Bei Beamten gilt ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes nicht als Dienstunfall.

15. Vorbesprechung

Für die meisten Veranstaltungen finden verbindliche Vorbesprechungen statt. Termin und Treffpunkt sind bei den Kursbeschreibungen angebeben.

Unterbleibt eine Abmeldung, kann die Teilnahmeberechtigung entfallen - eine Rückerstattung der Kurskosten ist nicht möglich außer der Kursplatz kann anderweitig vergeben werden!

16. Packlisten

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